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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 7. Dezember 2022, 09:30 Uhr
(Niederschrift) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 6.
6.
Mieter*innenstrom bei den Wohnungsbaugesellschaften
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20-26 / A 03431 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 02407 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / F 00477 (Typ: Anfrage) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 03558 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 03272 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Antrag Nr. 20-26 / A 02407 von der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste und der SPD / Volt – Fraktion vom 16.02.2022. Schriftliche Anfrage Nr. 20-26 / F 00477 von der Fraktion ÖDP/München-Liste gemäß § 68 GeschO.
Inhalt
Inhaltliche Ausführungen zu Mieter*innenstrom und Photovoltaik bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG Holding GmbH (GEWOFAG) und GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbH (GWG). Beantwortung der mit vorliegendem Antrag im thematischen Zusammenhang stehenden schriftlichen Anfrage.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
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Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen, wonach die Etablierung von Mieter*innenstrom bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG Holding GmbH (GEWOFAG) und GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH (GWG) in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 01.07.2020 beschlossen wurde, auf dieser Basis Grundlagenermittlungen von Solarstrategien durch die Wohnungsgesellschaften erarbeitet werden sowie deren entsprechende Umsetzung verstärkt zu erfolgen hat.
2. Photovoltaik-Ausbau und Mieter*innenstrom für Bestand und Neubau werden in den Entwurfsvorlagen der vom Stadtrat jährlich zu beschließenden strategischen Ziele der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG verankert. Dabei sollen alle Neubauten ab 2021 zeitnah und jährlich etwa 10% der Bestandswohnungen (Baujahr 2020 und früher) mit PV-Anlagen ausgerüstet werden, soweit rechtliche, technische und nutzungsbedingte Gründe nicht entgegenstehen.
siehe Beschlusstext