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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 20. Dezember 2022, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 6.
6.
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes BayFwG;
Novellierung der Feuerwehrgebührensatzungen und
Änderung der Feuerwehrsatzung
Kurzinfo:
Die Feuerwehrgebührensatzungen wurden zuletzt mit Stadtratsbeschluss vom 30.09.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 01360) beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft gesetzt. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen der Aufgabenerfüllung in der Branddirektion verändert und Entwicklungen ergeben, die sich zum einen auf die Aufgabendarstellung in der Feuerwehrsatzung und zum anderen direkt bzw. indirekt auf die Kalkulation der Gebührensätze auswirken. Eine Änderung der Feuerwehrsatzung und eine Überarbeitung der den Gebührentatbeständen zugrundeliegenden Kostenkalkulation sowie eine Novellierung der bestehenden Gebührensatzungen sind daher erforderlich.
Folgende wesentliche Themen wurden der Überarbeitung zugrunde gelegt:
• Transparenz für die Bürger*innen durch Zusammenfassung und redaktionelle Neustrukturierung der Kostentatbestände
• Änderung allgemeiner rechtlicher Rahmenbedingungen (Umsatzsteuerreform, BayFwG, EU-Arbeitszeitrichtlinie, Besoldungsanpassung)
• Kostenentwicklung (Einsatzfahrzeuge, Betriebsmittel, usw.)
• Betriebliche und organisatorische Veränderungen bei der Branddirektion (Brandsicherheitswachen, Brandmeldeanlagen, Brandschutzunterweisungen)
Aufgrund der deutlichen Reduzierung der fahrzeuggebundenen kalkulatorischen Kosten und einzelner damit zusammenhängender Effekte werden die hierauf bezogenen Kostensätze billiger. Personalkostenbezogene Kostensätze werden aufgrund der Besoldungsanpassungen und der gestiegenen Sachkosten, beispielsweise durch die Erneuerung der Persönlichen Schutzausrüstung, teurer. Auf Basis der Einsatzzahlen der Einsatztätigkeit der letzten Jahre wird daher ein leichter Einnahmenzuwachs ggü. 2022 prognostiziert.