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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 21. Dezember 2022, 09:00 Uhr
(Niederschrift)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 130.
130.
Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand;
Umsetzung durch die Landeshauptstadt München;
Fortführung der bisherigen Rechtslage auch nach dem 31.12.2022
Kurzinfo:
Anlass
Der Bundesgesetzgeber plant kurzfristig eine nochmalige Verlängerung der Übergangsfrist zur Fortführung der bis zum Steueränderungsgesetz 2015 geltenden Rechtslage zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand.
Inhalt
Die Landeshauptstadt München muss entscheiden, ob sie über den 31.12.2022 hinaus das alte Umsatzsteuerrecht weiterhin anwendet oder schon zum 01.01.2023 auf das neue Umsatzsteuerrecht umstellt.
Gesamtkosten / Gesamterlöse
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Entscheidungsvorschlag
Die Landeshauptstadt München wendet über den 31.12.2022 hinaus das alte Umsatzsteuerrecht an.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Umsatzsteuer, Umsatzsteuerreform, Jahressteuergesetz 2022, Optionszeitraum
Ortsangabe
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