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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 21. Dezember 2022, 09:00 Uhr (Niederschrift)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 12.

12.
Zusammenführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften Stadtratsanträge von Frau StRin Dr. Evelyne Menges, Frau StRin Heike Kainz, Herrn StR Manuel Pretzl, Frau StRin Alexandra Gaßmann, Herrn StR Winfried Kaum, Herrn StR Leonhard Agerer, Herrn StR Andreas Babor, Frau StRin Sabine Bär, Frau StRin Veronika Mirlach, Herrn StR Sebastian Schall, Herrn StR Prof. Dr. Hans Theiss vom 09.02.2021, eingegangen am 09.02.2021 a) Fusion von Gewofag und GWG 1 - Ziele und Gründe Antrag Nr. 20-26 / A 01026 b) Fusion von Gewofag und GWG 2 - Durchführung einer Fusion Antrag Nr. 20-26 / A 01027 c) Fusion von Gewofag und GWG 3 - Die Zukunft der Tochtergesellschaften Heimag und MGS sicherstellen Antrag Nr. 20-26 / A 01028 d) Fusion von Gewofag und GWG 4 - Steuerrechtliche Konsequenzen aus der Fusion? Antrag Nr. 20-26 / A 01029 e) Fusion von Gewofag und GWG 5 - Gibt es eine reelle Zeitschiene? Antrag Nr. 20-26 / A 01030 f) Fusion von Gewofag und GWG 6 - Wieviel kostet die Fusion? Antrag Nr. 20-26 / A 01031 g) Fusion von Gewofag und GWG 7 - Mieterschutz und Mietverwaltung darstellen Antrag Nr. 20-26 / A 01032 h) Fusion von Gewofag und GWG 8 - Wie wirkt sich die Fusion auf die Arbeitsverhältnisse aus? Antrag Nr. 20-26 / A 01033 i) Fusion von Gewofag und GWG 9 - Interessensausgleich und Sozialplan Antrag Nr. 20-26 / A 01034 j) Fusion von Gewofag und GWG 10 - Keine Entscheidung ohne fundiertes Gutachten Antrag Nr. 20-26 / A 01035


20-26 / V 08309 (Typ: Direkt) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt Darstellung des aktuellen Sachstands und der bevorstehenden weiteren Schritte im Zusammenführungsprozess der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, insbesondere der avisierten Zusammenführungsstruktur vorbehaltlich der Erteilung eines entsprechenden Stadtratsauftrags und der Einholung der verbindlichen Auskünfte bei den zuständigen Finanzämtern. Im Rahmen des Zusammenführungsprozesses wird auch weiterhin die sukzessive Hinzuziehung externer Berater*innen erforderlich sein. Gesamtkosten / -erlöse - Entscheidungsvorschlag Vom Vortrag der Referentin hinsichtlich der Zusammenführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG Holding GmbH und GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH wird Kenntnis genommen. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München stimmt dem Vorschlag zu, dass die neue städtische Wohnungsbaugesellschaft „Münchner Wohnen GmbH“ heißen soll. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München stimmt, vorbehaltlich der Vorlage der zustimmenden verbindlichen Auskünfte der zuständigen Finanzämter, der unter Ziffer 3 lit. a) (2) beschriebenen Zusammenführungsstruktur, wirksam zum 1. Januar 2024, zu. Dies beinhaltet insbesondere folgende Punkte: weiter siehe Vorlage

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)