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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 11. Januar 2023, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 7.
7.
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 02 (Ludwigsvorstadt – Isarvorstadt)
a) Satzungsbeschluss Satzung „Schlachthofviertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Schlachthofviertel“)
b) BV-Empfehlung
c) BA-Antrag
-
20-26 / E 00287 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
20-26 / B 04510 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die derzeit bestehende Erhaltungssatzung „Schlachthofviertel“ tritt mit Ablauf des 28.02.2023 außer Kraft. Auftragsgemäß erfolgte eine erneute Untersuchung des Erhaltungssatzungsgebietes und der benachbarten Bereiche.
Inhalt
Als Ergebnis der umfassenden Untersuchungen schlägt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung den unbefristeten Erlass der Erhaltungssatzung „Schlachthofviertel“ in geringfügig erweiterten Umgriff vor.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/-
Entscheidungsvorschlag
1. Die Satzung „Schlachthofviertel“ der Landeshauptstadt München
zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Schlachthofviertel“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 20-22) beschlossen.
2. Die Empfehlung Nr. 20 - 26 / E 00287 der Bürgerversammlung des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt – Isarvorstadt am 20.07.2021 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt.
3. Der BA-Antrag Nr. 20 – 26 / B 04510 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 27.09.2022 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Gesucht werden kann im RIS
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
Ortsangabe
Augsburgerstr., Maistr., Tumblingerstr., Schmellerstr., Ruppertstr., Lindwurmstr.