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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 24. Januar 2023, 19:30 Uhr (Niederschrift)
Gremium:
BA 09 - Vollgremium
Sitzungsort:
Kultur im Trafo / Saal, Nymphenburger Str. 171 a, 80634 München

TOP 9.

9.
(U) Verkehrskonzept Münchner Norden Verkehrslenkende Maßnahmen Vergabebeschluss

20-26 / V 08093 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Gemäß dem Beschluss „Verkehrskonzept Münchner Norden – Verkehrliche Erreichbarkeit des Münchner Norden – Erarbeitung und Gegenüberstellung zweier Planfälle“ der Vollversammlung des Stadtrats vom 29.06.2022 (Vorlagen Nr. 20-26 / V 06594) ist dem Stadtrat das Leistungsbild zur Untersuchung für verkehrslenkende Maßnahmen vorzulegen. Es handelt sich hierbei um die Vergabe eines Gutachtens, für das aufgrund des Auftragswert eine Vergabeermächtigung des Stadtrats erforderlich ist. Inhalte: Ziel der Untersuchung ist es, einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, der effektive Maßnahmen speziell für den Münchner Norden empfiehlt, die geeignet sind, den Verkehr von der Straße auf den Umweltverbund zu verlagern. Es soll ein Maßnahmenbündel erstellt werden, dass entsprechend der Mobilitätsstrategie 2035 den Umweltverbund stärkt und im Gegenzug den MIV-Anteil am Modal Split im Münchner Norden reduziert. Die Untersuchung soll zudem eine Einschätzung ermöglichen, welche Maßnahmen mit welchem Aufwand verbunden sind und wie sich die Maßnahmen auf die Verkehrsnachfrage auswirken würden. Dabei sind Synergieeffekte von Push- und Pull-Maßnahmen zu berücksichtigen. Gesamtkosten/Gesamterlöse: 100.000 € / - Entscheidungsvorschlag: 1. Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, den Auftrag zur Untersuchung verkehrslenkender Maßnahmen im Münchner Norden gemäß der im Vortrag des Referenten beschriebenen Grundzüge in Zusammenarbeit mit dem Di­rektorium - HA II, Vergabestelle 1 an einen Externen zu vergeben. 2. Die Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.