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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 8. März 2023, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 3.
3.
Änderung des Flächennutzungsplans
mit integrierter Landschaftsplanung
für den Bereich IV/41
Kirschstraße (östlich), Esmarchstraße (östlich und südlich), Hintermeierstraße (südlich),
Bahnlinie München-Treuchtlingen (westlich) und Allacher Straße (nördlich)
Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss
Stadtbezirk 23 – Allach-Untermenzing
Kurzinfo:
Anlass
Das Planungsgebiet - das sogenannte „Kirschgelände“ - befindet sich im 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing. Das Planungsgebiet wird derzeit als Gewerbe- bzw. Mischgebiet genutzt.
Gemäß Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss vom 23.10.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 16166) ist Ziel der Flächennutzungsplanänderung die Schaffung von Flächen für den Wohnungsbau unter Berücksichtigung der erforderlichen sozialen Infrastruktur. Des Weiteren ist eine ausreichende Ausstattung mit Grün- und Freiflächen sowie eine Durchlässigkeit des Planungsgebietes für den Fuß- und Radverkehr und dessen Verknüpfung mit der Umgebung durch Verlängerung der über-geordneten Fahrradroute entlang der Bahnlinie und die Anbindung an das Planungsgebiet zu gewährleisten.
Inhalt
Erläuterung der Planung und Würdigung der Anregungen im Zuge der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse - / -
Entscheidungsvorschlag
1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich IV/41, Kirschstraße (östlich), Esmarchstraße (östlich und südlich), Hintermeierstraße (südlich), Bahnlinie München-Treuchtlingen (westlich) und Allacher Straße (nördlich) nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 14.02.2022 (Anlage 1) wird gebilligt.
2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
weiter siehe Vorlage