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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 8. März 2023, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 3.

3.
Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich IV/41 Kirschstraße (östlich), Esmarchstraße (östlich und südlich), Hintermeierstraße (südlich), Bahnlinie München-Treuchtlingen (westlich) und Allacher Straße (nördlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 23 – Allach-Untermenzing

20-26 / V 08484 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Das Planungsgebiet - das sogenannte „Kirschgelände“ - befindet sich im 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing. Das Planungsgebiet wird derzeit als Gewerbe- bzw. Mischgebiet genutzt. Gemäß Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss vom 23.10.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 16166) ist Ziel der Flächennutzungsplanänderung die Schaffung von Flächen für den Wohnungsbau unter Berücksichtigung der erforderlichen sozialen Infrastruktur. Des Weiteren ist eine ausreichende Ausstattung mit Grün- und Freiflächen sowie eine Durchlässigkeit des Planungsgebietes für den Fuß- und Radverkehr und dessen Verknüpfung mit der Umgebung durch Verlängerung der über-geordneten Fahrradroute entlang der Bahnlinie und die Anbindung an das Planungsgebiet zu gewährleisten. Inhalt Erläuterung der Planung und Würdigung der Anregungen im Zuge der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB. Gesamtkosten/ Gesamterlöse - / - Entscheidungsvorschlag 1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich IV/41, Kirschstraße (östlich), Esmarchstraße (östlich und südlich), Hintermeierstraße (südlich), Bahnlinie München-Treuchtlingen (westlich) und Allacher Straße (nördlich) nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 14.02.2022 (Anlage 1) wird gebilligt. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. weiter siehe Vorlage

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)