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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 9. November 2005, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 3.
3.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1810
Hanebergstraße (beidseitig),
zwischen Taxisstraße und
Johann-Schmaus-Straße
a) Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher
Satzungsbeschluss
b) Antrag Nr. 3536 des Bezirksausschusses des
9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom
16.03.1999
c) Antrag Nr. 2151 von Frau Stadträtin Gebhardt vom
01.08.2000
d) Antrag Nr. 02-08/B00415 des Bezirksausschusses
des 9. Stadtbezirkes
Neuhausen-Nymphenburg vom 21.06.2005
-
02-08 / B 00415 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung eines Bebauungsplan für den Bereich Hanebergstraße (beidseitig), zwischen Taxisstraße und Johann-Schmaus-Straße, hier Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss;
Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des BauGB in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung
Inhalte
Satzung mit Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1810 für o.g. Bereich; wesentliche Planungsinhalte sind u.a.:
Sicherung des Alten- und Pflegeheims „Heilig-Geist“ durch die Ausweisung „Gemeinbedarfsfläche Alten- und Pflegeheim“, Festsetzung von Wohnnutzung nördlich des Alten- und Pflegeheimes, Umstrukturierung der östlich angrenzenden Flächen in Wohnnutzung, Regelung der verkehrlichen Auswirkungen und Sicherung des Abenteuerspielplatzes nördlich der Hanebergstraße,
Entscheidungsvorschlag
Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss, Behandlung und Abwägung der Äußerungen aus den Verfahrensschritten der frühzeitigen Unterrichtung der Bürger gem. § 3 Abs.1 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 4 Abs.1 und 4 BauGB sowie der erneuten Beteiligung des BA,
die Äußerungen der Bürger, Träger öffentlicher Belange und des BA 9
werden nach Maßgabe des Vortrages berücksichtigt, dem Ergänzungsantrag der SPD vom 8.10.97 zum Aufstellungsbeschluss wird nicht entsprochen, das Planungsreferat wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleit