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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 9. November 2005, 09:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 3.

3.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1810 Hanebergstraße (beidseitig), zwischen Taxisstraße und Johann-Schmaus-Straße a) Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss b) Antrag Nr. 3536 des Bezirksausschusses des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom 16.03.1999 c) Antrag Nr. 2151 von Frau Stadträtin Gebhardt vom 01.08.2000 d) Antrag Nr. 02-08/B00415 des Bezirksausschusses des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom 21.06.2005

  • 02-08 / B 00415 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)

02-08 / V 07164 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufstellung eines Bebauungsplan für den Bereich Hanebergstraße (beidseitig), zwischen Taxisstraße und Johann-Schmaus-Straße, hier Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss; Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des BauGB in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung Inhalte Satzung mit Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1810 für o.g. Bereich; wesentliche Planungsinhalte sind u.a.: Sicherung des Alten- und Pflegeheims „Heilig-Geist“ durch die Ausweisung „Gemeinbedarfsfläche Alten- und Pflegeheim“, Festsetzung von Wohnnutzung nördlich des Alten- und Pflegeheimes, Umstrukturierung der östlich angrenzenden Flächen in Wohnnutzung, Regelung der verkehrlichen Auswirkungen und Sicherung des Abenteuerspielplatzes nördlich der Hanebergstraße, Entscheidungsvorschlag Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss, Behandlung und Abwägung der Äußerungen aus den Verfahrensschritten der frühzeitigen Unterrichtung der Bürger gem. § 3 Abs.1 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 4 Abs.1 und 4 BauGB sowie der erneuten Beteiligung des BA, die Äußerungen der Bürger, Träger öffentlicher Belange und des BA 9 werden nach Maßgabe des Vortrages berücksichtigt, dem Ergänzungsantrag der SPD vom 8.10.97 zum Aufstellungsbeschluss wird nicht entsprochen, das Planungsreferat wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleit

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,m.d.Maßgabe,Billigungsbeschluss nicht vorbehalt.Satzungsbeschluss)