RIS Internet "TOP Download"
(Download erfolgte am 06.07.2024 01:23:27)
- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 29. März 2023, 19:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
BA 11 - Vollgremium
Sitzungsort:
Kulturhaus Milbertshofen, Curt-Mezger-Platz 1, 80809 München
TOP 2.
2.
Sektorale Bebauungspläne zur Wohnraumversorgung nach § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB) – Grundsatzbeschluss zur Anwendungspraxis der Landeshauptstadt München
a) Grundsätzliche Ausführungen
b) Aufstellung sektoraler Bebauungspläne zur Schaffung von mehr bezahlbaren Mietwohnungen
Antrag 1/2022 des Mieterbeirats der Landeshauptstadt München vom 25.07.2022
-
20-26 / A 03697 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 03696 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Mit Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes zum 23. Juni 2021 wurde mit dem sog. „Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung“ in § 9 Abs. 2d BauGB ein neuer sektoraler Bebauungsplantyp eingeführt. Mit diesem neuen Instrument soll der bauliche Bestand einschließlich dazu gehöriger, bisher unbebauter Flächen mit einem einfachen Bebauungs-plan zugunsten des Wohnungsbaus, insbesondere des sozialen Wohnungsbaus, überplant werden können.
Die Vollversammlung des Stadtrates hat am 21.12.2022 im Rahmen der Behandlung der Sitzungsvorlage „Wohnungspolitisches Handlungs-programm „Wohnen in München VII“ 2023 – 2028…“ das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, „die allgemeinen Grundsätze für den Erlass eines sektoralen Bebauungsplanes bis spätestens 31.03.2023 in den Stadtrat einzubringen“. Diesem Prüfauftrag kommt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit der vorliegenden Sitzungsvorlage nach.
Inhalt
Die Sitzungsvorlage stellt die rechtlichen Grundlagen, Potentiale und Beschränkungen sektoraler Bebauungspläne zur Wohnraumversorgung dar.
Ergänzend werden Grundsatzüberlegungen zur Anwendungspraxis sektoraler Bebauungspläne zur Wohnraumversorgung der Landeshauptstadt München und das weitere Vorgehen aufgezeigt.
weiter siehe Vorlage