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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 26. April 2023, 09:00 Uhr (Niederschrift)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 19.

19.
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Gröbenbach von Flusskilometer 8,0 bis 8,8 und Flusskilometer 12,2 bis 14,2 jeweils innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München durch Erlass einer Verordnung [Überschwemmungsgebietsverordnung für das Überschwemmungsgebiet am Gröbenbach von Flusskilometer 8,0 bis 8,8 und 12,2 bis 14,2 auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München (ÜgVO Gröbenbach)]

20-26 / V 08938 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Das Wasserwirtschaftsamt München hat das Überschwem-mungsgebiet am Gröbenbach auf dem Gebiet der Landes-hauptstadt München ermittelt und kartiert. Der Gröbenbach liegt innerhalb des Hochwasserrisikogebiets (Risikogebiet innerhalb der Gewässerkulisse der europäischen Hochwasserrahmen-richtlinie) und ist daher zwingend festzusetzen. Inhalt: Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Gröbenbach durch Erlass einer Überschwemmungsgebietsverordnung gem. Art. 46 Abs. 3 Satz 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. § 76 Abs. 2 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Gesamtkosten/ Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: Die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Über-schwemmungsgebiet am Gröbenbach innerhalb der Stadt-grenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 8,0 bis 8,8 und Flusskilometer 12,2 bis 14,2 (ÜgVO Gröbenbach) wird gemäß beigefügter Anlage beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Gröbenbach, Überschwemmungsgebiet, ÜberschwemmungsgebietsVO, ÜgVO Ortsangabe: Aubing, Langwied, Gröbenbach

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)