RIS Internet "TOP Download"
(Download erfolgte am 03.07.2024 11:15:56)
- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 20. Juni 2023, 19:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
BA 13 - Vollgremium
Sitzungsort:
Saal des Gehörlosenzentrums, Lohengrinstr. 11, 81925 München
TOP 8.
8.
Wohnen in München VI
Erfahrungsbericht für das Jahr 2022 Gesamtbilanz für den Programmzeitraum 2017 - 2022
Wohnen in München VII
Programmanpassungen, Fortschreibung
Kurzinfo:
Anlass
Jährlicher Erfahrungsbericht zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Wohnen in München VI – Wohnungsbauoffensive 2017-2022“;
Gesamtbilanz des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Wohnen in München VI – Wohnungsbauoffensive 2017-2022“;
Programmanpassungen bzw. Fortschreibung des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Wohnen in München VII – 2023-2028“
Inhalt
• Kenndaten des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Wohnen in München VI – Wohnungsbauoffensive 2017-2022“ für das Berichtsjahr 2022 sowie die Gesamtbilanz;
• Fortschreibung des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Wohnen in München VII – Wohnungsbauoffensive 2023-2028“:
o Fördermodalitäten im München Modell-Miete und
-Genossenschaften – Fortschreibung des Qualitäts- und Nachhaltigkeitsbonus,
o Aufhebung des Mietzuschlags für erhöhten energetischen Standard in den Fördermodellen EOF und München Modell,
o Anpassung der in der Zielzahl für den geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau (2.000 Wohnungen) berücksichtigten Wohnungen.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse ----
Entscheidungsvorschlag
1. Von den Ausführungen in Ziffer 1 bis 3 im Vortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Erfahrungsbericht für das Programmjahr ist bekannt gegeben.
3. Die Gesamtbilanz über die Programmlaufzeit von WiM VI von 2017 – 2022 ist bekannt gegeben.
4. Die Förderung im städtischen Förderprogramm München Modell-Miete und München Modell-Genossenschaften wird wie folgt angepasst:
• Für alle Vorhaben im München Modell mit mindestens
40-jähriger Bindung wird die Grundförderung in Form eines Baudarlehens auf eine Höhe von bis zu 1.350 € pro m² Wohnfläche erhöht (Konditionen unverändert). Für Altfälle mit einer Bindungsdauer von 30 Jahren wird die Grundförderung auf 1.000 € pro m² Wohnfläche erhöht.
weiter siehe Vorlage