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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 6. Juli 2023, 19:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 25 - Vollgremium
Sitzungsort:
Mensa GS/Mittelschule Schrobenhausener Str. 17

TOP 32.

32.
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 14.06.23: Wohnen in München VI Erfahrungsbericht für das Jahr 2022 Gesamtbilanz für den Programmzeitraum 2017 - 2022 Wohnen in München VII Programmanpassungen, Fortschreibung

20-26 / V 09672 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Jährlicher Erfahrungsbericht zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Wohnen in München VI – Wohnungsbauoffensive 2017-2022“; Gesamtbilanz des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Wohnen in München VI – Wohnungsbauoffensive 2017-2022“; Programmanpassungen bzw. Fortschreibung des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Wohnen in München VII – 2023-2028“ Inhalt • Kenndaten des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Wohnen in München VI – Wohnungsbauoffensive 2017-2022“ für das Berichtsjahr 2022 sowie die Gesamtbilanz; • Fortschreibung des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Wohnen in München VII – Wohnungsbauoffensive 2023-2028“: o Fördermodalitäten im München Modell-Miete und -Genossenschaften – Fortschreibung des Qualitäts- und Nachhaltigkeitsbonus, o Aufhebung des Mietzuschlags für erhöhten energetischen Standard in den Fördermodellen EOF und München Modell, o Anpassung der in der Zielzahl für den geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau (2.000 Wohnungen) berücksichtigten Wohnungen. Gesamtkosten/ Gesamterlöse ---- Entscheidungsvorschlag 1. Von den Ausführungen in Ziffer 1 bis 3 im Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Der Erfahrungsbericht für das Programmjahr ist bekannt gegeben. 3. Die Gesamtbilanz über die Programmlaufzeit von WiM VI von 2017 – 2022 ist bekannt gegeben. 4. Die Förderung im städtischen Förderprogramm München Modell-Miete und München Modell-Genossenschaften wird wie folgt angepasst: • Für alle Vorhaben im München Modell mit mindestens 40-jähriger Bindung wird die Grundförderung in Form eines Baudarlehens auf eine Höhe von bis zu 1.350 € pro m² Wohnfläche erhöht (Konditionen unverändert). Für Altfälle mit einer Bindungsdauer von 30 Jahren wird die Grundförderung auf 1.000 € pro m² Wohnfläche erhöht. weiter siehe Vorlage