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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 19. Juli 2023, 13:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 5.
5.
Entgeltausgleich bei Leistungsminderung
-
20-26 / A 03634 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Die LH München kann die gewünschte örtliche Tarifvereinbarung
nicht abschließen, da die Zustimmung des KAV Bayern für den
Abschluss einer örtlichen Tarifvereinbarung nicht vorliegt.
Eine bezirkliche Tarifvereinbarung mit bayernweiter Geltung dürfte nur
der KAV Bayern selbst abschließen, aber auch der KAV Bayern
unterliegt verbandsrechtlichen Pflichten gegenüber der VKA, soweit
Themen betroffen sind, die in der bundesweiten Diskussion stehen.
Die LH München als Arbeitgeberin nutzt aber die vorhandenen
Möglichkeiten zur Lohnstandssicherung durch die Anwendung der
erweiterten Auslegung der bestehenden Tarifregelungen voll aus.
Dabei ist sie an die tariflichen Regelungen gemäß §§ 16a TVÜ-VKA
i.V.m. §§ 28ff BMT-G II/§ 56 BAT gebunden.