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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 19. Juli 2023, 13:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 5.

5.
Entgeltausgleich bei Leistungsminderung

  • 20-26 / A 03634 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 10046 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Die LH München kann die gewünschte örtliche Tarifvereinbarung nicht abschließen, da die Zustimmung des KAV Bayern für den Abschluss einer örtlichen Tarifvereinbarung nicht vorliegt. Eine bezirkliche Tarifvereinbarung mit bayernweiter Geltung dürfte nur der KAV Bayern selbst abschließen, aber auch der KAV Bayern unterliegt verbandsrechtlichen Pflichten gegenüber der VKA, soweit Themen betroffen sind, die in der bundesweiten Diskussion stehen. Die LH München als Arbeitgeberin nutzt aber die vorhandenen Möglichkeiten zur Lohnstandssicherung durch die Anwendung der erweiterten Auslegung der bestehenden Tarifregelungen voll aus. Dabei ist sie an die tariflichen Regelungen gemäß §§ 16a TVÜ-VKA i.V.m. §§ 28ff BMT-G II/§ 56 BAT gebunden.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)