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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 24. Oktober 2023, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 5.

5.
Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zum 3. PStRÄndG

20-26 / V 07431 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Zum 01. November 2022 ist das Dritte Gesetz zur Änderung personenstands-rechtlicher Vorschriften (3.PStRÄndG) in Kraft getreten. Hierdurch ist es künftig möglich, das „Once-Only-Prinzip“ im Bürgerservice des Standesamtes umzusetzen. Dadurch wird die digitale Kommunikation mit den Bürger*innen deutlich vereinfacht. Gleichzeitig wird die Verwaltungseffizienz gestärkt und das Onlinezugangsgesetz noch weiter umgesetzt. Inhalt In der Beschlussvorlage wird dargestellt, wie der Bürgerservice optimiert wird und welcher Personalmehrbedarf befristet von 01.11.23 bis 31.10.26 notwendig ist, um die vorgeschriebene anlassbezogene digitale Nacherfassung der papiergebundenen Alteinträge bei den Münchner Standesämtern vollziehen zu können. Gesamtkosten Die Finanzierung erfolgt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 aus dem Referatsbudget. Für die Haushaltsjahre 2025 ff. erfolgt diese im Rahmen der regulären Haushaltsplanungen. Die Kosten des Projekts belaufen sich auf 14.400 € für 2024, bis zu 598.125 € für 2025 und 498.438 € für 2026. Gesamterlöse Durch Digitalisierung der papiergebundenen Alteinträge können keine Erlöse erzielt werden.Langfristig werden sich die Einnahmen der Münchner Standesämter aufgrund der Kostenfreiheit der Datenabrufe sämtlicher deutscher Standes-ämter untereinander sukzessive verringern. Entscheidungsvorschlag Das KVR wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die notwendigen organisatorischen Maßnahmen umzusetzen und die notwendigen Stellen einzurichten.Das KVR wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen für das Jahr 2024, 2025 und die Folgejahre anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter Elektronische Nacherfassung der papiergebundenen Alteinträge in die elektronischen Personenstandsregister; Datenabruf bei den Münchner Standesämtern im Rahmen des „Once-Only-Prinzips“. Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )