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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 29. November 2023, 09:00 Uhr (TO freigegeben)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 76.

76.
Arbeitszeit nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und Brandsicherheitswachdienst und Sicherung der Einsatzbereitschaft in der Branddirektion

20-26 / V 10532 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Arbeitszeitregelungen der Branddirektion zum 24-stündigen Wachdienst müssen an die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und die hierzu ergangene Rechtsprechung angepasst werden. Dies bestätigt auch ein von der Branddirektion beauftragtes und kürzlich vorgelegtes Arbeitszeitgutachten. Die „Analytische Task Force“ (ATF) wurde 2022 um die Aufgaben für den Auslandseinsatz und Umweltdienst erweitert, so dass die Ausstattung mit Personal und Sachkosten angepasst werden muss. Inhalt Es werden die konkreten Ansatzpunkte und die sich ergebenden Konsequenzen (z. B. auf die Nebentätigkeit Brandsicherheitswachdienst) aufgezeigt, wie unter Beibehaltung des aktuellen Arbeitszeitmodells im Wachdienst eine arbeitsrechtskonforme Dienstplangestaltung möglich ist. Dadurch entstehen Personalmehrbedarfe in Höhe von insgesamt 90 VZÄ, davon 69 VZÄ für das Haushaltsjahr 2024 sowie 1 VZÄ der AFT (Analytische Task Force) zur Aufgabenerledigung und Gewährleistung der Einsatzsatzbereitschaft. Gesamtkosten Die Kosten dieser Maßnahme werden für 2024 aus dem Referatshaushalt finanziert. Diese werden ab 2025 voraussichtlich durch dauerhafte Einsparungen von Mehrarbeitsauszahlungen von 1 Mio. € reduziert. Gesamterlöse Die Erlöse dieser Maßnahme betragen 79.990 € ab dem Jahr 2024 und nach beschlossener Kostensatzung im Jahr 2024 ca. 2.000.000 € ab dem Jahr 2025. Entscheidungsvorschlag Im Beamten- und Arbeitnehmerstellenplan des Kreisverwaltungsreferats werden mit Wirkung vom 01.01.2024 70 Stellen und mit Wirkung vom 01.01.2025 21 Stellen (insgesamt 91 Stellen) geschaffen. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen konsumtiven Haushaltsmittel i. H. v. 480.700 Euro für das Jahr 2025 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025 anzumelden. Gesucht werden kann im RIS unter Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion, EU-Arbeitszeitrichtlinie, Arbeitszeitrecht Ortsangabe Stadtgebiet München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)