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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 29. November 2023, 09:00 Uhr (TO freigegeben)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 6.

6.
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG - Novellierung § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituationen

20-26 / V 10823 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass - Gesetzesänderung - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG - Novellierung § 20 SGB VIII – Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Inhalt - Darstellung der neuen Aufgaben der Erziehungsberatungsstellen sowie der Familienpflege aufgrund der Novellierung des § 20 SGB VIII - Darstellung der sich ergebenden Finanzierungsbedarfe - Darstellung des sich ergebenden Personalbedarfs Gesamtkosten/Gesamterlöse - Die Kosten dieser Maßnahmen betragen in 2024 1.053.835 Euro - Die Kosten dieser Maßnahmen betragen ab 2025 1.282.295 Euro Entscheidungsvorschlag - Zustimmung zur Umsetzung der veränderten/neuen Aufgaben im Rahmen der Novellierung des § 20 SGB VIII - Zustimmung zu den Personalzuschaltungen bei den städtischen Erziehungsberatungsstellen - Zustimmung zur Finanzierung der Bedarfe der Erziehungsberatungsstellen EB Schertlinstraße und EB Riemerschmidstraße - Zustimmung zur Finanzierung der Bedarfe der Träger der Familienpflege für die „Die Mitterfelder“ gGmbH und der Familienpflege des Familienpflegewerks im KDFB gGmbH Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Erziehungsberatungsstellen - Familienpflege - Haushaltshilfe - Bezirkssozialarbeit Ortsangabe Es sind bei den Erziehungsberatungsstellen vier Stand-orte geplant: - Riemerschmidstr. 16 - Schertlinstr. 4 - Westendstr. 193 - Oberbiberger Str. 49

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)