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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 27. September 2023, 19:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
BA 11 - Vollgremium
Sitzungsort:
Kulturhaus Milbertshofen, Curt-Mezger-Platz 1, 80809 München, Hinweis: Barrierefreier Zugang möglich
TOP 3.
3.
[923] Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1756a
Neuherbergstraße (beiderseits),
Rockefellerstraße (nordöstlich),
(Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 1426)
-Aufstellungsbeschluss-
-
20-26 / A 04162 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
• Aufstellungsbeschluss
Inhalt
• Vortrag der Referentin
• Anlass der Planung
• Ausgangssituation
• Städtebauliche und grünordnerische Planungsziele
• Weiteres Vorgehen mit Workshop und Einbindung der Öffentlichkeit
• Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN)
• Beteiligung des Bezirksausschusses
Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-)
Entscheidungsvorschlag
• Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 19.06.2023, M 1:5000 (Anlage 2), schwarz umrandete Gebiet zwischen Neuherbergstraße (beiderseits) und Rockefellerstraße (nördlich) ist unter Verdrängung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 1426 ein Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Der Übersichtsplan (Anlage 2) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
• Den im Vortrag der Referentin unter Ziffer 3 formulierten städtebaulichen, verkehrlichen und landschaftsplanerischen Planungszielen sowie dem unter Ziffer 4 beschriebenen weiteren Vorgehen für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1746a wird zugestimmt.
• Der Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Workshops gemäß den unter Ziffer 3 im Vortrag der Referentin genannten Eckdaten und Rahmenbedingungen wird zugestimmt.
• Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird gebeten, für den im Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellten Planungsbereich einen Workshop im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung im Einvernehmen mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung durchzuführen.
• Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird gebeten, die im Workshop erarbeiteten städtebaulichen Entwürfe durch eine Jury, bestehend aus Mitgliedern der Stadtratsfraktionen, dem Vorsitzenden des Bezirksausschusses 11 sowie einer*m ständig anwesenden, nicht stimmberechtigten Stellvertreter*in aus dem Bezirksausschuss 11, einer Fachjury, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung vertreten
usw. siehe Vorlage