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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 19. Oktober 2023, 19:00 Uhr
(TO freigegeben)
Gremium:
BA 01 - Vollgremium
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Marienplatz 8
Hinweis: Barrierefreier Zugang möglich
TOP 3.
3.
(U) Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
in den Stadtbezirken 01 (Altstadt-Lehel) und 02 (Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt)
a) Satzungsbeschluss Satzung "Glockenbachviertel / Baldeplatz" der Landeshauptstadt
München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung "Glockenbachviertel / Baldeplatz")
b) Satzungsbeschluss Satzung "Dreimühlenstraße" der Landeshauptstadt
München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung "Dreimühlenstraße")
Stadtbezirke 01 Altstadt - Lehel und 02 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt
-
20-26 / B 05540 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / B 05538 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Die derzeit bestehende Erhaltungssatzung „Glockenbachviertel“ tritt
mit Ablauf des 20.11.2023 und die derzeit bestehende
Erhaltungssatzung „Dreimühlenstraße / Baldeplatz“ tritt mit Ablauf des
30.11.2023 außer Kraft. Auftragsgemäß erfolgte eine erneute
Untersuchung der Erhaltungssatzungsgebiete und der benachbarten
Bereiche.
Inhalt:
Als Ergebnis der umfassenden Untersuchungen schlägt das Referat
für Stadtplanung und Bauordnung die Neuaufteilung der beiden
bisherigen Satzungsgebiete sowie den unbefristeten Erlass von zwei
neuen Erhaltungssatzungen „Glockenbachviertel / Baldeplatz“ und
„Dreimühlenstraße“ vor. Die zwei neuen Satzungen bilden fast
vollständig den gesamten Umgriff der beiden bisherigen Erhaltungs-
satzungsgebiete „Glockenbachviertel“ und „Dreimühlenstraße /
Baldeplatz“ ab.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
s. Beschlussseite
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung,
Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172
BauGB
Ortsangabe:
Erhaltungssatzung „Glockenbachviertel / Baldeplatz“:
Blumenstraße, Theklastraße, Müllerstraße, Fraunhoferstraße,
Klenzestraße, Ickstattstraße, Baaderstraße, Auenstraße,
Wittelsbacherstraße, Westermühlstraße, Jahnstraße, Hans-Sachs-
Straße, Pestalozzistraße, Baumstraße, Am Glockenbach,
Geyerstraße.
Erhaltungssatzung „Dreimühlenviertel:
Thalkirchner Straße, Dreimühlenstraße, Isartalstraße,
Ehrengutstraße, Reifenstuelstraße.