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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 17. Oktober 2023, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 02 - Vollgremium
Sitzungsort:
Gaststätte Zunfthaus, Thalkirchner Straße 76, 80337 München

TOP 5.

5.
(U) Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in den Stadtbezirken 01 (Altstadt-Lehel) und 02 (Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt) a) Satzungsbeschluss Satzung "Glockenbachviertel / Baldeplatz" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung "Glockenbachviertel / Baldeplatz") b) Satzungsbeschluss Satzung "Dreimühlenstraße" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung "Dreimühlenstraße") Stadtbezirke 01 Altstadt - Lehel und 02 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt


20-26 / V 10485 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Die derzeit bestehende Erhaltungssatzung „Glockenbachviertel“ tritt mit Ablauf des 20.11.2023 und die derzeit bestehende Erhaltungssatzung „Dreimühlenstraße / Baldeplatz“ tritt mit Ablauf des 30.11.2023 außer Kraft. Auftragsgemäß erfolgte eine erneute Untersuchung der Erhaltungssatzungsgebiete und der benachbarten Bereiche. Inhalt: Als Ergebnis der umfassenden Untersuchungen schlägt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Neuaufteilung der beiden bisherigen Satzungsgebiete sowie den unbefristeten Erlass von zwei neuen Erhaltungssatzungen „Glockenbachviertel / Baldeplatz“ und „Dreimühlenstraße“ vor. Die zwei neuen Satzungen bilden fast vollständig den gesamten Umgriff der beiden bisherigen Erhaltungs- satzungsgebiete „Glockenbachviertel“ und „Dreimühlenstraße / Baldeplatz“ ab. Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: s. Beschlussseite Gesucht werden kann im RIS auch nach: Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB Ortsangabe: Erhaltungssatzung „Glockenbachviertel / Baldeplatz“: Blumenstraße, Theklastraße, Müllerstraße, Fraunhoferstraße, Klenzestraße, Ickstattstraße, Baaderstraße, Auenstraße, Wittelsbacherstraße, Westermühlstraße, Jahnstraße, Hans-Sachs- Straße, Pestalozzistraße, Baumstraße, Am Glockenbach, Geyerstraße. Erhaltungssatzung „Dreimühlenviertel: Thalkirchner Straße, Dreimühlenstraße, Isartalstraße, Ehrengutstraße, Reifenstuelstraße.