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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 9. November 2023, 09:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 7.

7.
Ausübung des Vorkaufsrechts und Ausweitung des kommunalen Wohnungsbestands Empfehlung Nr. 20-26 / E 01312 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 – Schwabing-West am 15.06.2023 Vorkaufsrecht wahrnehmen um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen Empfehlung Nr. 20-26 / E 01296 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 14 – Berg am Laim am 25.05.2023 Städtisches Vorkaufsrecht wieder vollumfänglich ausüben Empfehlung Nr. 20-26 / E 01115 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen am 30.03.2023


20-26 / V 11160 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Ausübung des Vorkaufsrechts und Ausweitung des kommunalen Wohnungsbestands Empfehlung Nr. 20-26 / E 01312 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing-West am 15.06.2023 Vorkaufsrecht wahrnehmen um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen Empfehlung Nr. 20-26 / E 01296 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 14 – Berg am Laim am 25.05.2023 Städtisches Vorkaufsrecht wieder vollumfänglich ausüben Empfehlung Nr. 20-26 / E 01115 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen am 30.03.2023 Inhalt Die Landeshauptstadt München (LHM) wird erneut beim Bundesgesetzgeber vorstellig und fordert eine gesetzliche Novellierung des Baugesetzes ein, um das Vorkaufsrecht (VKR) wieder vollumfänglich ausüben zu können. Um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, soll die Stadt München ihre bestehenden gesetzlichen VKR gemäß §§ 24-28 BauGB wahrnehmen und ihre Stadträte fachlich richtig und umfassend informieren. Die LHM sollte das VKR für Immobilien in Milieu-und Bestandsschutzgebieten ausüben und den kommunalen Wohnungsbestand ausweiten. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Von einem erneuten Zugehen auf die für eine Novellierung des Baugesetzbuchs zuständigen Stellen beim Bund wird derzeit abgesehen. Sollte sich im Verlauf eines möglichen Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Baugesetzbuchs zeigen, dass ein nochmaliges Zugehen auf die zuständigen Stellen beim Bund durch die LHM sinnvoll und notwendig ist, wird dies erfolgen. Im Übrigen wird den Empfehlungen im Rahmen des rechtlich Zulässigen und finanziell Möglichen nachgekommen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Vorkaufsrecht, Erhaltungssatzungsgebiet, Schaffung von preiswertem Wohnraum Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)