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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 6. Dezember 2023, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 8.
8.
Erlass zweier Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 04 (Schwabing-West)
a) Satzungsbeschluss Satzung „Hohenzollernplatz“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Hohenzollernplatz“)
b) Satzungsbeschluss Satzung „Birnauer Straße“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Birnauer Straße“)
c und d Stadtratsanträge
Stadtbezirk 04 Schwabing-West
-
20-26 / A 03043 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 03685 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die derzeit bestehende Erhaltungssatzung „Hohenzollernplatz-Hiltenspergerstraße“ tritt mit Ablauf des 30.01.2024 außer Kraft. Auftragsgemäß erfolgte eine erneute Untersuchung des Erhaltungssatzungsgebietes und der benachbarten Bereiche.
Inhalt
Als Ergebnis der umfassenden Untersuchungen schlägt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung den unbefristeten Erlass der Erhaltungssatzungen „Birnauer Straße“ und „Hohenzollernplatz“ im veränderten Umgriff vor.
Gesamtkosten / Gesamterlöse -/-
Entscheidungsvorschlag
1. Von den Ausführungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Hohenzollernplatz“ wird Kenntnis genommen.
2. Die Satzung „Hohenzollernplatz“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltungssatzung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Hohenzollernplatz“) wird in nachstehender Fassung (siehe Seiten 29 – 31) beschlossen.
3. Von den Ausführungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Birnauer Straße wird Kenntnis genommen.
4. Die Satzung „Birnauer Straße“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltungssatzung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Birnauer Straße“) wird in nachstehender Fassung (siehe Seiten 32 – 34) beschlossen.
5. Der Antrag Nr. 20-26 / A 03043 der SPD Volt Fraktion, Fraktion Die Grünen Rosa Liste zur Erhaltungssatzung „Hohenzollernplatz/Hiltenspergerstraße“ vom 01.09.2022 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
6. Der Antrag Nr. 20-26 / A 03685 der SPD Volt Fraktion, Fraktion Die Grünen Rosa Liste „Mieterinnen und Mieter des Hohenzollernkarrees langfristig schützen“ vom 03.03.2023 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
usw.