RIS Internet "TOP Download"
(Download erfolgte am 03.07.2024 05:21:40)
- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 29. November 2023, 09:00 Uhr
(TO freigegeben)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 10.
10.
Zusammenführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften
-
20-26 / A 04375 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 04284 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 04285 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 04287 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 04327 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Zusammenführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG München und GEWOFAG
Inhalt
Darstellung des aktuellen Sachstands und der bevorstehenden entscheidungspflichtigen weiteren Schritte im Zusammenführungsprozess der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, insbesondere hinsichtlich der verbindlichen Auskünfte der zuständigen Finanzämter.
Gesamtkosten / -erlöse -
Entscheidungsvorschlag
Vom Vortrag der Referentin hinsichtlich der Zusammenführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG Holding GmbH und GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH wird Kenntnis genommen.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München stimmt dem als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag der Münchner Wohnen GmbH zu.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Münchner Wohnen GmbH, welche im Rahmen der notariellen Beurkundung erforderlich sind und die grundsätzlichen Positionen der Landeshauptstadt München nicht berühren, sowie redaktionelle Änderungen in eigener Zuständigkeit vorzunehmen.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München stimmt dem als Anlage 2 beigefügten Gesellschaftsvertrag der Münchner Wohnen Immobilien 4 GmbH zu.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Münchner Wohnen Immobilien 4 GmbH, welche im Rahmen der notariellen Beurkundung erforderlich sind und die grundsätzlichen Positionen der Landeshauptstadt München nicht berühren, sowie redaktionelle Änderungen in eigener Zuständigkeit vorzunehmen.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München benennt für den Aufsichtsrat der künftigen städtischen Wohnungsbaugesellschaft Münchner Wohnen GmbH seitens der durch die Landeshauptstadt München entsendeten Mitglieder folgende Personen:
usw