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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 24. Januar 2006, 14:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Finanzausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 2.
2.
Nachweis des Zinsaufwandes für kommunale Einrichtungen,
die als Betriebe gewerblicher Art der Körperschaftsteuer unterliegen
Kurzinfo:
Steuerliche Optimierung bei Betrieben gewerblicher Art.
Betriebe gewerblicher Art (Regiebetriebe) können selbst keine Darlehen auf dem Kapitalmarkt aufnehmen. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden ist es jedoch zulässig, den Betrieben per Stadtratsbeschluss städtische Kreditaufnahmen steuerlich zuzuordnen. Damit können die entsprechenden Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Die im November 2005 getätigten städtischen Kreditaufnahmen in Höhe von 200 Mio. Euro werden den im Beschlussvortrag genannten Betrieben gewerblicher Art steuerlich zugewiesen.
Gesucht werden kann Im RIS auch unter: Betriebe gewerblicher Art, Zuordnung städtischer Kreditaufnahmen