RIS Internet "TOP Download"
(Download erfolgte am 10.05.2024 21:04:30)
- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 20. Dezember 2023, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 30.
30.
Sanierungsoffensive zur Steigerung der jährlichen Sanierungsquote
Finanzierung
Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2023 – 2027
-
20-26 / A 04431 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 04432 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Befassung zu den Finanzierungsbedarfen zur Beschlussvorlage Sitzungsvorlage- Nr. 20-26 / V 08442 „Umsetzung der Bestandssanierung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften – Energetische Standards: Kostenkennwerte, CO2-Reduzierungspotenzial und Sanierungsstrategie“, die dem Stadtrat am 05.07.2023 in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vorgestellt und vertragt wurde.
Inhalt
Erarbeitung einer Sanierungsoffensive durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften mit der Zielvorgabe für eine Sanierungsrate von 4 %, als Sanierungstiefe den Effizienzhausstandard (EH) 55, soweit technisch, ökologisch, sozial und wirtschaftlich sinnvoll möglich unter Benennung des dafür erforderlichen Finanzmittelbedarfes.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Für den Haushalt 2024 in Höhe von 20,49 Mio. Euro.
Für den Haushalt 2025 in Höhe von 84,41 Mio. Euro.
Entscheidungsvorschlag
1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die benötigten Haushaltsmittel für die Planungs-, Bau- und Nebenkosten zur Steigerung der Sanierungsquote und Heizungsumstellungen für den Haushalt 2025 in Höhe von 84,41 Mio. Euro zum Eckdatenbeschluss 2024 für den Haushalt 2025 anzumelden.
2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die benötigten Haushaltsmittel für die Planungs-, Bau- und Nebenkosten zur Steigerung der Sanierungsquote und Heizungsumstellungen für den Haushalt 2024 in Höhe von 20,49 Mio. Euro anzumelden.
3. Der Erhöhung des Stammkapitals der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG Holding GmbH und GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH (ab 01.01.2024 der Münchner Wohnen) um den Wert der gemäß Antragsziffer 2 einzulegenden Barmittel wird zugestimmt.
usw.