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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 19. Januar 2006, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kulturausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 2.

2.
Keine Errichtung eines Bürgerhauses im Stadtbezirk 14 (früher Stadtbezirk 31), Berg am Laim - Errichtung eines Bürgerhauses für Berg am Laim; Empfehlung Nr. 31/6 der Bürgerversammlung des 31. Stadtbezirks Berg am Laim am 20.06.1985 - Bürgerhaus für Berg am Laim; Antrag Nr. 1580 des Bezirksausschusses des 31. Stadtbezirks Berg am Laim vom 29.10.1985 - Bürgerhaus; Antrag Nr. 2504 des Bezirksausschusses des 31. Stadtbezirks Berg am Laim vom 29.07.1986 - Bürgerhaus Berg am Laim; Empfehlung Nr. 31/3 der Bürgerversammlung des 31. Stadtbezirks Berg am Laim am 05.05.1987 - Bürgerhaus Berg am Laim; Empfehlung Nr. 31/2 der Bürgerversammlung des 31. Stadtbezirks Berg am Laim am 05.05.1987 - Ausbau des Dachraumes des Vereinsheimes des Bürgerkreises Berg-am-Laim-Str. 126 als Vorlaufnutzung für den späteren Bau eines Bürgerhauses; Antrag Nr. 3731 des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirks Berg am Laim vom 18.05.1999 (ED 25.05.1999) - Errichtung eines Bürgerhauses für Berg am Laim (Ziff. 3 des Antrags); Emfehlung Nr. 52 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirks Berg am Laim am 12.03.2002 - Das Bürgerhaus für Berg am Laim, für das bereits ein Grundstück vorhanden ist, soll in die erste Prioritätenliste aufgenommen werden; Empfehlung Nr. 9 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirks Berg am Laim am 09.03.2004

02-08 / V 07482 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt Die offenen Anträge und Empfehlungen werden abschließend behandelt.Ein Bürgerhaus für Berg am Laim wird nicht realisiert. Das Vorhaben in die Priorität 1 aufzunehmen ist nicht möglich. Der Ausbau des Dachgeschosses des bestehenden Vereinsheimes läßt sich ebenfalls nicht durchführen. Der für das Bürgerhaus gesicherte Standort bleibt für den Ge-meinbedarf "Kultur" erhalten.Grundlage für diese Entscheidung sind der Prioritätenbeschluss vom 09.10.1986, der Beschluss des Kulturausschusses vom 20.07.2000 sowie die prekäre Haushaltslage.Die Auswirkungen auf den Verein sowie die aktuelle Situation im Stadtbezirk werden dargestellt. Entscheidungsvorschlag 1. Der Neubau, der Erwerb oder die Anmietung eines "Bürgerhauses Berg am Laim" wird nicht realisiert. Nach dem Weg-fall der Prioritätenliste entfällt eine Priorisierung. 2. Die im Bebauungsplan Nr.1725 ausgewiesene Fläche bleibt dem Gemeinbedarf "Kultur" erhalten. 3. Der Dachausbau im städtischen Anwesen Berg-am-Laim-Straße 126 als erweitertes Raumangebot für den Verein "Bürgerkreis Berg-am-Laim e.V" wird nicht weiter verfolgt. 4. Die Anträge / Empfehlungen sind damit satzungsgemäß erledigt. Stichwort(e) Bürgerhaus; Berg am Laim; Stadtbezirk 14

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag mit der Maßgabe,dass Ziffer 1 lautet,s.Beschlusss.)