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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 24. Januar 2024, 13:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 2.
2.
Gewinnung von qualifizierten Anwärter*innen;
Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen nach Art. 78 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG)
Kurzinfo:
Mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 29. August 2023 wurden dem Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (BayStMFH) die bestehenden Probleme bei der Gewinnung von qualifizierten Anwärter*innen in allen Ausbildungsberufen erläutert und beantragt Anwärtersonderzuschläge zahlen zu dürfen.
Das BayStMFH hat der Landeshauptstadt München mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 die Entscheidungsbefugnis über die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen für Anwärter*innen der dritten und vierten Qualifikationsebene (QE) für die Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ für die Ausbildungsjahre 2024 und 2025 in Höhe von bis zu 30 v. H. des Anwärtergrundbetrages übertragen.
Mit dieser Beschlussvorlage sollen die von der Genehmigung des BayStMFH erfassten Bereiche (Baureferat, Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie die Münchner Stadtentwässerung) ermächtigt werden, Anwärtersonderzuschläge als Personalgewinnungsmaßnahme verbindlich zusagen zu können.