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(Download erfolgte am 03.07.2024 07:19:47)
- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 7. Februar 2024, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 3.

3.
Boschetsrieder Straße (südlich), Aidenbachstraße (westlich), ehemaliges Industriegleis (nördlich), Geisenhausenerstraße (östlich) Satzung über die Veränderungssperre Nr. xxx Erlass nach § 14 BauGB (Aufstellungsbeschluss zum sektoralen Bebauungsplan Nr. 2188 vom 22.03.2023) Stadtbezirk 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

20-26 / V 12051 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Es liegt ein Antrag auf Vorbescheid für die Flurstücke Nrn. 363/2 und 363/14, Gemarkung Thalkirchen vor. Ferner endet die Frist für die Zurückstellung am 06.03.2024. Inhalt Für den betroffenen Planbereich ist es notwendig, eine Veränderungssperre zu beschließen, um eine Sicherung der planerischen Zielvorstellungen nach dem zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan zu gewährleisten. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Die Satzung über die Veränderungssperre Nr. 661 wird gemäß nachfolgendem Satzungstext (Seite 6 der Sitzungsvorlage) für das Gebiet Boschetsrieder Straße (südlich), Aidenbachstraße (westlich), ehemaliges Industriegleis (nördlich), Geisenhausenerstraße (östlich) beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Veränderungssperre Nr. 661, Bebauungsplan Nr. 2188, Boschetsrieder Straße, Aidenbachstraße, ehemaliges Industriegleis, Geisenhausenerstraße Ortsangabe Stadtbezirk 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)