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(Download erfolgte am 17.05.2024 15:58:59)
- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 31. Januar 2024, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 4.

4.
Bekanntgabe der Dringlichen Anordnung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO und § 25 GeschO vom 11.01.2024 Einsatz von ätzenden Stoffen im Rahmen des städtischen Winterdienstes bei Extremwetterlagen


20-26 / V 12323 (Typ: Direkt) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters vom 11.01.2024 Weiteres Vorgehen hinsichtlich des Einsatzes von ätzenden Stoffen im Winterdienst Inhalt Bekanntgabe der Dringlichen Anordnung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO und § 25 GeschO vom 11.01.2024 Einsatz von ätzenden Stoffen im Rahmen des städtischen Winterdienstes bei Extremwetterlagen Gesamtkosten / Gesamterlöse - / - Entscheidungsvorschlag 1. Die Dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters vom 11.01.2024 wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Baureferat wird ermächtigt, ab sofort im Rahmen des städtischen Winterdienstes bei Extremwetterlagen (ab Meldestufe 3 des Deutschen Wetterdienstes für das Wetterelement „Schneefall“ mit darauffolgender Frostperiode oder ab Meldestufe 3 für das Wetterelement „Glätte“ im Stadtgebiet München) auf öffentlichen Geh- und Radwegen ätzende Stoffe auszubringen, soweit es für die Verkehrssicherungspflicht erforderlich ist. Gesucht werden kann im RIS auch unter: - Winterdienst Ortsangabe Gesamtes Stadtgebiet

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)