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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 31. Januar 2024, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 4.
4.
Bekanntgabe der Dringlichen Anordnung des Oberbürgermeisters
gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO und § 25 GeschO vom 11.01.2024
Einsatz von ätzenden Stoffen im Rahmen des
städtischen Winterdienstes bei Extremwetterlagen
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20-26 / A 04592 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 04593 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters vom 11.01.2024
Weiteres Vorgehen hinsichtlich des Einsatzes von ätzenden Stoffen
im Winterdienst
Inhalt
Bekanntgabe der Dringlichen Anordnung des Oberbürgermeisters
gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO und § 25 GeschO vom 11.01.2024
Einsatz von ätzenden Stoffen im Rahmen des städtischen
Winterdienstes bei Extremwetterlagen
Gesamtkosten / Gesamterlöse
- / -
Entscheidungsvorschlag
1. Die Dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters vom 11.01.2024
wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Baureferat wird ermächtigt, ab sofort im Rahmen des städtischen
Winterdienstes bei Extremwetterlagen (ab Meldestufe 3 des
Deutschen Wetterdienstes für das Wetterelement „Schneefall“ mit
darauffolgender Frostperiode oder ab Meldestufe 3 für das
Wetterelement „Glätte“ im Stadtgebiet München) auf öffentlichen
Geh- und Radwegen ätzende Stoffe auszubringen, soweit es für die
Verkehrssicherungspflicht erforderlich ist.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Winterdienst
Ortsangabe
Gesamtes Stadtgebiet