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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 24. Januar 2006, 10:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 3.
3.
Erlass einer Verordnung zur Änderung der
Verordnung der Landeshauptstadt München
über die Freigabe der Verkaufszeiten während
der allgemeinen Ladenschlusszeiten
(Ladenschlussverordnung)
Kurzinfo:
Anlass
Aufnahme vom Fußballstadion Fröttmaning in die Anlage zur Landesverordnung über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten (Liste der Gemeinden)
Inhalt
Durch die Aufnahme in die Anlage zur Landesverordnung über den Ladenschluss besteht die Möglichkeit, dass die Landeshauptstadt München abweichend von den normalen Ladenschlusszeiten für das Fußballstadion Fröttmaning (Versammlungsstätte) bestimmte Waren wie frische Früchte, Milcherzeugnisse, alkoholfreie Getränke, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen, Zeitungen und insbesondere Gegenstände, die einen besonderen Erinnerungswert für die Besucher des Fußballstadions darstellen, an maximal vierzig Sonn- und Feiertagen im Jahr bis zur Dauer von acht Stunden zum Verkauf zulässt.
Entscheidungsvorschlag
Änderung der Ladenschlussverordnung wird zugestimmt.