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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 1. Februar 2006, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 8.

8.
Veränderungssperre Nr. 641 Bauweberstraße/Rothspitzstraße (ohne Nummer) Flurstück Nr. 604/100 Gemarkung Forstenried Stadtbezirk 19 –Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln Weitere Verlängerung nach § 17 Abs. 2 BauGB (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739)

02-08 / V 07519 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.12.2004, die Planung für die Verlängerung der Stäblistraße zwischen Forstenrieder Allee und Anschlussstelle BAB A 95/München-Fürstenried (gemäß Aufstellungsbeschluss vom 03.06.1992 zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739) weiter zu verfolgen. Inhalt Für das obengenannte Grundstück in Forstenried wurde zur Sicherung der Planung mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04.02.2004 (Satzung vom 18.02.2004) eine Veränderungssperre erlassen. Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.02.2005 wurde die Veränderungssperre um ein Jahr verlängert. Sie würde mit Ablauf des 01.04.2006 außer Kraft treten. Zur weiteren Sicherung der Planung ist die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr erforderlich. Entscheidungsvorschlag Die Veränderungssperre Nr. 641 wird gem. § 17 Abs. 2 BauGB um ein Jahr bis zum 01.04.2007 verlängert. Gesucht werden kann im RIS auch nach Veränderungssperre Nr. 641Bauweberstraße /Rothspitzstraße (ohne Nummer)Flurstück Nr. 604/100Weitere Verlängerung nach § 17 Abs. 2 BauGB

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,gegen die Stimmen von B90/Grüne/RL)