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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 7. März 2024, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 4.
4.
Ausübung des Vorkaufsrechts in Erhaltungssatzungsgebieten
zu Gunsten Dritter
-
20-26 / A 04684 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 00937 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 01591 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01839 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Stadtratsanträge Nr. 20-26 / A 00937, Nr. 20-26 / A 01591 und Nr.
20-26 / A 01839
Inhalt
Ausübung Vorkaufsrecht (VKR) zugunsten Dritter; Weitergabe der
Objekte im Wege von Erbbaurechtsverträgen; Ausübung VKR zu
sozialverträglichem Ertragswert; Erweiterter Anwendungsbereich
von Vorkaufsrechtsausübungen; Verlängerung der Ausübungsfrist
auf sechs Monate
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
./.
Klimaprüfung
Eine Klimaschutzprüfung ist gegeben: Nein
Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Negativ
Gemäß dem Leitfaden „Vorauswahl Klimarelevanz“ des Referats
für Klima- und Umweltschutz (RKU II-1) haben Aufgaben des Flä-
chen- und Immobilienmanagements, zu denen ausdrücklich auch
die Ausübung von Vorkaufsrechten gehört, voraussichtlich keine
bzw. eine zu vernachlässigende Auswirkung auf das Klima.
Entscheidungsvorschlag
Die direkte Ausübung von VKR zugunsten weiterer Dritter, z. B.
von Wohnungsbaugenossenschaften, wird befürwortet. Eine ent-
sprechende Verwaltungspraxis soll erarbeitet werden, wenn das
VKR in Erhaltungssatzungsgebieten (EHS-Gebieten) wieder er-
starken sollte.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Vorkaufsrecht, Erhaltungssatzung, Ausübung zugunsten Dritter
Ortsangabe
./.