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(Download erfolgte am 07.07.2024 14:20:00)
- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 23. April 2024, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 2.
2.
Erlass einer Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofs
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20-26 / A 04783 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 04784 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die bisher für den inneren Bereich des Hauptbahnhofs bestehende Alkoholverbotsverordnung tritt mit Ablauf des 30.04.2024
außer Kraft. Diesen Umstand hat das Kreisverwaltungsreferat zum Anlass für die Evaluierung genommen.
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird zum einen dargestellt, dass die gesetzlich normierten Voraussetzungen für den Erlass einer Alkoholverbotsverordnung für bestimmte Bereiche des Hauptbahnhofs gegeben sind. Zum anderen wird in der Abwägung ausgeführt, dass die Fortführung des Alkoholkonsum- und -mitführverbots für den inneren Bereich für die Dauer von vier Jahren angezeigt ist.
Gesamtkosten/Gesamterlöse -/-
Klimaprüfung
Eine Klimarelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungsvorschlag
Die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Münchner Hauptbahnhofes gemäß Anlage 5 wird mit einer Gültigkeitsdauer bis 30.04.2028 beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Verbot des Alkoholkonsums, AVV, Alkoholverbotsverordnung, Hauptbahnhof
Ortsangabe
München, Bereich Hauptbahnhof