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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 16. April 2024, 19:30 Uhr (Niederschrift)
Gremium:
BA 18 - Vollgremium
Sitzungsort:
Harlachinger Einkehr, Karolingerallee 34, 81545 München; Hinweis: Barrierefreier Zugang möglich

TOP 1.

1.
(E) + (U) Die LHM soll alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um im 18. Stbz. Nachverdichtung zu verhindern, das Grün zu schützen und den Gartenstadtcharakter zu erhalten Empfehlung Nr. 14-20 / E 03007 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching am 07.11.2019


20-26 / V 12604 (Typ: Beschlussvorlage BA) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit der Empfehlung wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung aufgefordert, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um im Stadtbezirk 18 die Nachverdichtung zu verhindern, das Grün zu schützen und den Gartenstadtcharakter zu erhalten. Inhalt Um dem ungebrochenen Zuzug in die Landeshauptstadt München gerecht zu werden, ist eine qualifizierte Nachverdichtung auch in den bestehenden Quartieren unausweichlich. Mit dem Prozess der Nach-verdichtung, dem Erhalt der Gartenstädte und der Sicherung und Ent-wicklung von Grün- und Freiflächen sowie dem Baumschutz befasst sich die Stadt München schon seit einigen Jahren intensiv im Rahmen von verschiedenen städtischen Konzepten und Handlungsprogrammen zur Gestaltung des Wachstums, wie dem Projekt "Perspektive München - Langfristige Siedungsentwicklung (LaSie)" sowie den Stadtratsbeschlüs¬sen "Gartenstädte - Erhalt des Charakters und bauliche Entwicklung" und zur "Novellierung der Baumschutzverordnung; Perspektiven zur weiteren Stärkung des Baumschutzes". Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis genommen, wonach eine grundsätzliche Verhinderung von Nachverdichtung im Sinne einer ausgewogenen Stadtentwicklung nicht sinnvoll, aber auch mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln nicht möglich ist. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird sich aber im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften und unter Berücksichtigung der maßgeblichen obergerichtlichen Rechtsprechung weiterhin dafür einsetzen, die notwendige Nachverdichtung im Stadtbezirk städtebaulich verträglich zu steuern, um damit den Gartenstadtcharakter zu erhalten und Grün zu schützen.