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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 10. April 2024, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 2.
2.
Überprüfung eines Erlasses einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 12 (Schwabing-Freimann)
Erhaltungssatzung für Kieferngarten-Freimann – Verdrängung durch Vonovia verhindern
Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
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20-26 / A 04750 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 01868 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Mit Antrag Nr. 20-26 / A 01868 der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die
PARTEI vom 08.09.2021 wurde das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung beauftragt, das Gebiet zwischen den U-Bahn
Haltestellen Freimann und Kieferngarten entlang der Burmesterstraße
und der Lützelsteinerstraße (entsprechend dem Kartenausschnitt
im Antrag, siehe Anlage 1) auf Eignung für den Erlass einer
Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu prüfen.
Inhalt
Die Überprüfung des im Antrag Nr. 20-26 / A 01868 vorgeschlagenen
Gebiets sowie der umliegenden Bereiche hat ergeben, dass das
Gebiet aufgrund der deutlichen Unterschreitung des Orientierungswertes
zur Größe, der fehlenden städtebaulichen Homogenität sowie
dem nicht hinreichenden Aufwertungspotenzial nicht für den Erlass
einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
geeignet ist.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/-
Entscheidungsvorschlag
1. Die Ausführungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß §
172 Abs. Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich Kieferngarten-Freimann
werden zur Kenntnis genommen. Der Erlass einer derartigen
Erhaltungssatzung wird aus den in der Sitzungsvorlage dargestellten
Gründen nicht empfohlen.
2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01868 der Fraktion DIE LINKE. / Die
PARTEI vom 08.09.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung,
Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172
BauGB
Ortsangabe
Bauerfeindstraße, Burmesterstraße, Lützelsteinerstraße, Leutkircherstraße