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(Download erfolgte am 01.06.2024 01:43:55)
- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 16. April 2024, 19:30 Uhr (TO freigegeben)
Gremium:
BA 12 - Vollgremium
Sitzungsort:
Gymnasium Neufreimann (Interimsbau), Ungererstraße 191, 80805 München, Hinweis: Barrierefreier Zugang möglich

TOP 3.

3.
Überprüfung eines Erlasses einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 12 (Schwabing-Freimann) Erhaltungssatzung für Kieferngarten-Freimann – Verdrängung durch Vonovia verhindern Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann


20-26 / V 11581 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Antrag Nr. 20-26 / A 01868 der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 08.09.2021 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, das Gebiet zwischen den U-Bahn Haltestellen Freimann und Kieferngarten entlang der Burmesterstraße und der Lützelsteinerstraße (entsprechend dem Kartenausschnitt im Antrag, siehe Anlage 1) auf Eignung für den Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu prüfen. Inhalt Die Überprüfung des im Antrag Nr. 20-26 / A 01868 vorgeschlagenen Gebiets sowie der umliegenden Bereiche hat ergeben, dass das Gebiet aufgrund der deutlichen Unterschreitung des Orientierungswertes zur Größe, der fehlenden städtebaulichen Homogenität sowie dem nicht hinreichenden Aufwertungspotenzial nicht für den Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB geeignet ist. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag 1. Die Ausführungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich Kieferngarten-Freimann werden zur Kenntnis genommen. Der Erlass einer derartigen Erhaltungssatzung wird aus den in der Sitzungsvorlage dargestellten Gründen nicht empfohlen. 2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01868 der Fraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 08.09.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB Ortsangabe Bauerfeindstraße, Burmesterstraße, Lützelsteinerstraße, Leutkircherstraße