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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 16. April 2024, 19:00 Uhr
(Niederschrift)
Gremium:
BA 24 - Vollgremium
Sitzungsort:
Kulturzentrum 2411, Blodigstr. 4, 80933 München
TOP 22.
22.
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 24 (Feldmoching-Hasenbergl)
a) Satzungsbeschluss Satzung „Hasenbergl“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Hasenbergl“)
b) Erhaltungssatzung für das Hasenbergl – Verdrängung durch Modernisierung und Umwandlung verhindern
Antrag Nr. 20-26 / A 00947 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 21.01.2021
Stadtbezirk 24 Feldmoching – Hasenbergl
-
20-26 / A 04749 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 00947 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Mit Antrag Nr. 20-26 / A 00947 der Stadtratsfraktion Die LINKE. / Die
PARTEI vom 21.01.2021 wird das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung gebeten, für das Gebiet Hasenbergl zu prüfen, ob und in
welchem Umgriff die Einführung einer Erhaltungssatzung nach § 172
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) möglich ist.
Inhalt
Als Ergebnis der umfassenden Untersuchungen schlägt das Referat
für Stadtplanung und Bauordnung den unbefristeten Erlass der
Erhaltungssatzung „Hasenbergl“ vor.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
1. Von den Ausführungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung
gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Hasenbergl“
wird Kenntnis genommen.
2. Die Satzung „Hasenbergl“ der Landeshauptstadt München zur
Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung
„Hasenbergl“) wird in nachstehender Fassung beschlossen.
3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00947 der Stadtratsfraktion Die
LINKE. / Die PARTEI vom 21.01.2021 ist geschäftsordnungsgemäß
behandelt.
4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung,
Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
Ortsangabe
Dülferstraße, Blodigstraße, Wellenkampstraße, Paulckestraße, Stanigplatz,
Petrarcastraße, Aschenbrennerstraße, Stösserstraße,
Linkstraße, Schleißheimer Straße, Harpprechtstraße, Frühlingsanger