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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 22. Februar 2006, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 3.

3.
Mietervertreibung durch Nordumgehung Pasing Empfehlung Nr. 02-08 / E 00054 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing am 28.04.05

  • 02-08 / E 00054 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)

02-08 / V 07377 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Empfehlung aus der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing am 28.04.2005 Inhalte Die Herstellung der Nordumgehung Pasing (NUP) führt nicht zur Beseitigung des Anwesens Landsberger Str. 438. Die Verwirklichung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1922a vermittelt jedoch neues Baurecht, was zu gegebener Zeit die Entfernung dieses Gebäudes durch die Grundeigentümerin Stadtwerke München GmbH erforderlich macht. Diese hat bereits mit sozialen Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Mieter begonnen.Hinsichtlich des Gebäudes Landsberger Straße 436 ist ein Abbruch durch die Verwirklichung der NUP erforderlich. Die Landeshauptstadt München ist Eigentümerin des Grundstückes. Die Erstellung eines Sozialplanes istjedoch nicht vorgesehen, da hier ein gewerbliches Mietverhältnis mit nur einer Betriebswohnung vorliegt. Dieses wurde inzwischen vom Mieter selbst gekündigt und wird voraussichtlich zum 28.02.2006 beendet. Entscheidungsvorschlag Für die Erstellung eines Sozialplanes wird für den Bereich Landsberger Straße 436 keine Veranlassung gesehen. Gesucht werden kann im RIS auchnach Mietervertreibung Nordumgehung Pasing Empfehlung Nr. 02-08 / E 00054

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )