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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 22. Februar 2006, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 3.
3.
Mietervertreibung durch Nordumgehung Pasing
Empfehlung Nr. 02-08 / E 00054
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 -
Pasing-Obermenzing am 28.04.05
-
02-08 / E 00054 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Empfehlung aus der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing am 28.04.2005
Inhalte
Die Herstellung der Nordumgehung Pasing (NUP) führt nicht zur Beseitigung des Anwesens Landsberger Str. 438. Die Verwirklichung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1922a vermittelt jedoch neues Baurecht, was zu gegebener Zeit die Entfernung dieses Gebäudes durch die Grundeigentümerin Stadtwerke München GmbH erforderlich macht. Diese hat bereits mit sozialen Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Mieter begonnen.Hinsichtlich des Gebäudes Landsberger Straße 436 ist ein Abbruch durch die Verwirklichung der NUP erforderlich. Die Landeshauptstadt München ist Eigentümerin des Grundstückes. Die Erstellung eines Sozialplanes istjedoch nicht vorgesehen, da hier ein gewerbliches Mietverhältnis mit nur einer Betriebswohnung vorliegt. Dieses wurde inzwischen vom Mieter selbst gekündigt und wird voraussichtlich zum 28.02.2006 beendet.
Entscheidungsvorschlag
Für die Erstellung eines Sozialplanes wird für den Bereich Landsberger Straße 436 keine Veranlassung gesehen.
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Mietervertreibung
Nordumgehung Pasing
Empfehlung Nr. 02-08 / E 00054