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(Download erfolgte am 30.06.2024 12:28:31)
- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 4. Juli 2024, 19:15 Uhr
(TO freigegeben)
Gremium:
BA 16 - Vollgremium
Sitzungsort:
Pfarrsaal der Kath. Pfarrgemeinde Christus Erlöser (St. Stephan), Lüdersstr. 12, 81737 München, Hinweis: barrierefreier Zugang möglich
TOP 1.
1.
Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/41
Bahnlinie München Ost - Deisenhofen (östlich), Ständlerstraße (südlich)
und Lauensteinstraße (nördlich) – Erweiterung Trambahn-Betriebshof
Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss
Stadtbezirk 16 – Ramersdorf-Perlach
Stadtbezirk 17 – Obergiesing-Fasangarten
Kurzinfo:
Anlass
Das Planungsgebiet befindet sich im 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach, südlich der bestehenden Trambahn-Hauptwerkstatt der Stadtwerke München GmbH (SWM) / Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) und des MVG-Museums. Es wurde bisher als SWM-Sportanlage genutzt, welche inzwischen verlagert und vollständig stillgelegt wurde und derzeit rückgebaut wird.
Die notwendige Angebotsausweitung des Verkehrsmittels Tram und damit einhergehende, steigende Fahrzeugzahlen und Fahrzeuglängen erfordern die Realisierung eines zweiten Trambahn-Betriebshofes für deren Unterstellung, Wartung und Reparatur.
Das Vorhaben ist nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu beurteilen und bedarf im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens nach dem PBefG der Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern.
Da die derzeitigen Darstellungen im Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) einer positiven Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Erweiterung der bestehenden Tram-Betriebswerkstatt entgegenstehen, ist zur Realisierung des Vorhabens die vorliegende FNP-Änderung erforderlich. Damit wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit Beschluss der Vollversammlung
des Stadtrates vom 27.01.2021 „Planung zusätzlicher Betriebshof SWM/MVG" (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 01816) beauftragt.
Inhalt
Erläuterung der Planung und Würdigung der Anregungen im Zuge der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 und
weiter siehe Vorlage
(Beschluss liegt noch nicht vor)