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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 24. Juli 2024, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 46.

46.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS –) sowie Ergänzung der Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsrichtlinien - SoNuRL) hier: Änderungen zum Thema Ladeinfrastruktur-


20-26 / V 13871 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Das Kreisverwaltungsreferat kommt mit dieser Beschlussvorlage den Antragspunkten 10 und 11 aus der SV Nr. 20-26 / V 12728 des Mobilitätsreferats nach. Die bereits in der genannten Vorlage beschlossenen Aspekte werden mithin formell in die Sondernutzungsrichtlinie (SoNuRL) und die Sondernutzungsgebührensatzung (SoNuGebS) übernommen. Im genannten Beschluss der Vollversammlung vom 24.04.2024 zur SV Nr. 20-26 / V 12728 „Ladeinfrastruktur für Pkw in München – weiteres Vorgehen zur Umsetzung auf öffentlichem Grund“ hat der Stadtrat das Kreisverwaltungsreferat gebeten, zeitnah die notwendigen Änderungen in der SoNuRL sowie der SoNuGebS für die Tatbestände der Ladeinfrastruktur vorzunehmen. Die Sondernutzungsgebühren sind in der LHM in der SoNuGebS geregelt. Bisher gibt es in der SoNuGebS keinen gesonderten Tatbestand für Ladeinfrastruktur. Inhalt: Die vorliegende BV beinhaltet zum einen die Aufnahme eines neuen §17a mit den ermessensleitenden Vorgaben für Ladeinfrastruktur. Zum anderen wird aufgrund der hohen Bedeutung der Angelegenheit des Transparenzgebots auch ein eigener Tatbestand in der SoNuGebS geschaffen. Es soll daher eine neue Nummer 6.3 in die Anlage der SoNuGebS aufgenommen werden. Klimaprüfung: Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: nicht klimarelevant; Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-) Entscheidungsvorschlag:Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (– SoNuGebS – ) wird gemäß Anlage 1 beschlossen; Die Änderungen der Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München (– SoNuRL) mit der Aufnahme eines neuen § 17a „Ladeeinrichtung für elektrisch betriebene Fahrzeuge“ werden gem. Anlage 2 beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Sondernutzung, Sondernutzungsgebühren, Ladeinfrastruktur Ortsangabe: Stadtgebiet München