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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 18. September 2024, 14:00 Uhr
(Niederschrift) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Bildungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 7.
7.
Berufsausbildung bei der Branddirektion - Errichtung neuer Berufsfachschulen durch das Referat für Bildung und Sport
Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Leitstellenwesen
der Landeshauptstadt München
Vorbereitende Maßnahmen zur Gründung der Städtischen Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk
Kurzinfo:
Inhalt
Das Referat für Bildung und Sport beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Branddirektion München (KVR) zwei Berufsfachschulen zu errichten:
• Städtische Berufsfachschule für Leitstellenwesen der Landeshauptstadt München
• Städtische Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk der Landeshauptstadt München
Darstellung der Gründe für die Errichtung und Beschreibung des Konzepts der beiden Berufsfachschulen sowie des damit verbundenen personellen, konsumtiven und investiven Aufwands.
Gesamtkosten /Gesamterlöse
Gesamtkosten (Finanzierung aus dem Referatsbudget):
- einmalig in 2025: 359.900 Euro
- einmalig in 2026: 504.900 Euro
- einmalig in 2027: 791.300 Euro
- dauerhaft ab 2028: 939.000 Euro jährlich
Gesamterlöse (zusätzlich):
- einmalig in 2025: 14.800 Euro
- einmalig in 2026: 59.000 Euro und dauerhaft ab 2026 44.300 Euro
- einmalig in 2027: 49.800 Euro und zusätzlich dauerhaft ab 2027 177.000 Euro
- dauerhaft zusätzlich ab 2028: 149.500 Euro
Entscheidungsvorschlag
• Die Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Leitstellenwesen der Landeshauptstadt München wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
• Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für die Städtische Berufsfachschule für Leitstellenwesen für die 2- bzw. 3-jährige Ausbildung ab 01.02.2025 dauerhaft die Einrichtung von 3,5 VZÄ (A14/E14) im Lehrdienst im beruflichen Schulwesen sowie die Stellenbesetzung zu veranlassen.
• Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für die Städtische Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk ab 01.09.2026 dauerhaft die Einrichtung von 3,0 VZÄ (A14/E14) und ab 01.09.2027 1,0 VZÄ (A14/E14) und 1,0 VZÄ (A12/E11) im Lehrdienst im beruflichen Schulwesen sowie die Stellenbesetzung zu veranlassen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Feuerwehr Städtische Berufsfachschule Berufsausbildung
Ortsangabe
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