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(Download erfolgte am 14.11.2024 14:22:22)
- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 5. November 2024, 19:00 Uhr (Niederschrift)
Gremium:
BA 21 - Vollgremium
Sitzungsort:
Bürgerzentrum Rathaus Pasing, Großer Sitzungssaal, Landsberger Str. 486, 81241 München, Hinweis: barrierefreier Zugang möglich

TOP 5.

5.
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 09.10.24: (U) Überprüfung eines Erlasses einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 21 (Pasing-Obermenzing) Erhaltungssatzung reformieren V - Satzung nach neuen Kriterien als Pilotprojekt für Pasing Antrag Nr. 14-20 / A 05118 von der Stadtratsfraktion Die Grünen / Rosa Liste vom 21.03.2019 Geschäftsordnungsgemäß erledigt am 24.07.2019 Stadtbezirk 21 Pasing-Obermenzing


20-26 / V 13245 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Antrag Nr. 14-20 / A 05118 der Stadtratsfraktion Die Grünen/ Rosa Liste vom 21.03.2019 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, in Pasing einen abgegrenzten Bereich auf Eignung für den Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu prüfen. Dieser wurde in der VV am 24.07.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15423) geschäftsordnungsgemäß behandelt. Inhalt Als Ergebnis der umfassenden Untersuchungen ist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zu dem Ergebnis gekommen, dass sich das im Antrag Nr. 14-20 / A 05118 vorgeschlagene Ge-biet nicht für den Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB eignet. Gesamtkosten / Gesamterlöse(-/-) Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Gemäß dem Leitfaden „Vorauswahl Klimarelevanz“ des Referats für Klima– und Umweltschutz (RKU II-1) haben Beschlussvorlagen zu Fragen des Mieterschutzes und der Wohnraumversorgung (z. B. Erhaltungssatzungen, Mietpreisgestaltung, Zweckentfremdung von Wohnungen) voraussichtlich keine bzw. eine zu vernachlässigende Auswirkung auf das Klima. Entscheidungsvorschlag 1. Die Ausführungen zum Nicht-Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Untersuchungsbereich in Pasing (siehe Abbildung 1 auf Seite 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Erlass einer derartigen Satzung kann aus fachlicher und rechtlicher Sicht insbesondere aufgrund der geringen Verdrängungsgefahr sowie des nicht ausreichenden Aufwertungspotentials nicht empfohlen werden. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch unter Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB, Antrag Nr. 14-20 / A 05118 Ortsangabe Weiter siehe Vorlage