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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 27. April 2006, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 1.

1.
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ackermannbogen Teilgebiet Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1905 d - Ausbau der öffentlichen Grünflächen - Bauteil 2: Große Wiese im 4. Stadtbezirk Schwabing - West Projektkosten (Kostenobergrenze): 611.000 € 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung (SB) 2. Projektauftrag (SB) 3. Änderung des Mehrjahresinvestitions- programmes 2005 - 2009, Investitionsliste 1, Unterabschnitt 5800 „Alleen und Anlagen“ (VB)

02-08 / V 07698 (Typ: Beschlussvorlage SB+VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt - Projektkosten (Kostenobergrenze): 611.000 € - Sachstand: Gegenstand dieses Beschlusses ist der im Osten des Bebauungsplangebietes gelegene 2. Bauteil „Große Wiese“ mit ca. 1,3 ha. - Projektbeschreibung: Schaffung ruhiger Aufenthaltsbereiche, Liegewiesen sowie Möglichkeiten für freies Spiel: - ein Baumplatz, - die „Große Wiese“ als Teil des zentralen Freiraums. Besonderheit: Versickerungsmulde für die Aufnahme von Oberflächenwasser angrenzender Straßen. - Bauablauf und Termine: Die Herstellung der öffentlichen Grünanlage ist von Oktober 2006 bis Frühsommer 2007 geplant. - Finanzierung: Die Kosten für Erschließung, die ursächliche soziale Infrastruktur und den Ausbau des öffentlichen Grüns werden aus den Verkaufserlösen finanziert. Aufnahme ins MIP wird beantragt. - Ergebnis der Anhörung des Bezirksausschusses: Zustimmung Entscheidungsvorschlag 1. Das Bedarfsprogramm und das Planungskonzept mit Projektkosten i.H.v. 611.000 € werden genehmigt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, vorbehaltlich der Änderung des MIP 2005 – 2009 durch die Vollversammlung des Stadtrates, die Entwurfsplanung zu erarbeiten, die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen. 3. Änderung des MIP 2005 - 2009, IL 1, UA 5800 „Alleen und Anlagen“ (VB)

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,ü.Abs.2 des Ref.Antrag wird durch die VV endgültig entschieden )