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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 23. Mai 2006, 14:15 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

TOP 15.

15.
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ackermannbogen Teilgebiet Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1905 d - Ausbau der öffentlichen Grünflächen, Bauteil 1: Rodelhügel und Jugendspieleinrichtungen am Erdspeicher - im 4. Stadtbezirk Schwabing - West Projektkosten (Ausführungskosten): 1.700.000 € 1. Ausführungsgenehmigung (SB) 2. Änderung des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2006 - 2010, Investitionsliste 1, Unterabschnitt 5800 "Alleen und Anlagen" (VB)

02-08 / V 08128 (Typ: Beschlussvorlage SB+VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt Projektkosten (Kostenobergrenze): 1.700.000 € Sachstand: Gegenstand dieses Beschlusses ist der im Nordwesten des Bebauungsplangebietes gelegene 1. Bauteil (Rodelhügel und Jugendspieleinrichtungen am Erdspeicher mit ca. 1,8 ha). Projektbeschreibung: Die südöstlich des Ackermannbogens gelegene öffentliche Grünfläche wird neben dem Erdwärmespeicher der Solaren Nahwärme (Volumen ca. 8.000 m³) sowie der dazugehörigen Energiezentrale (Volumen ca. 1.400 m³) Bereiche für lärmintensive und großräumigere Nutzungen wie einen Bolzplatz mit Streetball, eine Kletterwand, einen Gerätespielplatz für Schulkinder, einen Aufenthaltsbereich sowie einen Spiel- und Rodelhügel beinhalten. Bauablauf und Termine: Die Herstellung der öffentlichen Grünanlage ist von Juli 2006 bis Juli 2007 geplant. Finanzierung: Die Kosten für Erschließung, die ursächliche soziale Infrastruktur und den Ausbau der öffentlichen Grünflächen werden aus den Verkaufserlösen finanziert. Entscheidungsvorschlag 1.1 Die Realisierung des Projektes mit Ausführungskosten in Höhe von 1.700.000 € wird genehmigt. 1.2 Dem Baubeginn wird zugestimmt. 2. Vorberatende Zustimmung zur MIP-Änderung. Gesucht werden kann auch nach: - Ackermannstraße - Waldmann-Stetten-Kaserne - Konversionsflächen

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,ü.Abs.2 des Ref.Antrages wird endgültig durch die VV entschieden )