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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 5. Juli 2006, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 5.

5.
Baumaßnahmen in Zusammenhang mit der Einführung des 8-jährigen Gymnasiums (G8) Einlegung von Rechtsmitteln gegen Zuschussbescheide

02-08 / V 08223 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Erforderliche Baumaßnahmen in Zusammenhang mit der Einführung des achtjährigen Gymnasiums (G 8); Stadtratsbeschluss vom 23.11.2005; Zuwendungsbescheide der Regierung von Oberbayern Inhalt Laut dem juristischen Gutachten von Prof. Dr. Hans-Ullrich Gallwas entsprechen die Kostenersatzregelungen des Freistaats nach Form und Inhalt nicht den Vorgaben des strikten Konnexitätsprinzips nach Art. 83 Abs. 3 BV. Ein Gutachten zum interkommunalen Vergleich der Baukosten wird derzeit erstellt. Der Ende Mai vom Freistaat vorgelegte Entwurf einer neuen Bekanntmachung zum Kostenersatz ist in der Höhe unzureichend und behält das fehlerhafte Zuschussprinzip bei, obwohl das Konnexitätsprinzip Vollkostenersatz fordert. Wird gegen die Zuwendungsbescheide der Regierung von Oberbayern nicht fristgerecht Widerspruch eingelegt, werden diese bestandskräftig. Die Stadt schneidet sich dadurch die Geltendmachung weiteren Kostenersatzes ab, auch wenn diese sachlich gerechtfertigt ist. Entscheidungsvorschlag Der Schulausschuss stimmt der Einlegung von Widersprüchen gegen alle Zuwendungsbescheide bzgl. der Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung des achtjährigen Gymnasiums zu.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )