RIS Internet "TOP Download"
(Download erfolgte am 24.07.2024 05:03:40)
- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 19. Juli 2006, 15:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 7.
7.
Einschränkung der Geheimhaltungspflicht in den Aufsichtsgremien der städtischen Tochtergesellschaften
Antrag Nr. 02-08 / A 03068 der ÖDP von Frau Stadträtin von Walter vom 18.05.2006
-
02-08 / A 02329 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
02-08 / A 03068 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anträge der ÖDP von Frau Stadträtin von Walter: Mehr Transparenz bei kommunalen GmbHs
1. Erläuterung des Urteils des BayVGH vom 08.05.2006 (Az.: 4 BV 05.756)
2. Aufgrund des Urteils des BayVGH kann den Anträgen entsprochen werden, soweit sie sich auf GmbHs mit fakultativem Aufsichtsrat beziehen, bei denen die Stadt aufgrund ihrer Mehrheitsbeteiligung Änderungen der Gesellschaftsverträge durchführen kann. Als zusätzliche Verschwiegenheitsgründe sind das „Wohl der Allgemeinheit“ und „berechtigte Ansprüche Einzelner“ aufzunehmen.
1. Bei den in der Beschlussvorlage genannten GmbHs werden die Anträge der ÖDP mit den oben genannten Ergänzungen umgesetzt.
2. Die städtischen GmbHs haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob im konkreten Fall eine Verschwiegenheitspflicht besteht.