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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 19. Juli 2006, 15:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 7.

7.
Einschränkung der Geheimhaltungspflicht in den Aufsichtsgremien der städtischen Tochtergesellschaften Antrag Nr. 02-08 / A 03068 der ÖDP von Frau Stadträtin von Walter vom 18.05.2006

  • 02-08 / A 02329 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 02-08 / A 03068 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

02-08 / V 08422 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anträge der ÖDP von Frau Stadträtin von Walter: Mehr Transparenz bei kommunalen GmbHs 1. Erläuterung des Urteils des BayVGH vom 08.05.2006 (Az.: 4 BV 05.756) 2. Aufgrund des Urteils des BayVGH kann den Anträgen entsprochen werden, soweit sie sich auf GmbHs mit fakultativem Aufsichtsrat beziehen, bei denen die Stadt aufgrund ihrer Mehrheitsbeteiligung Änderungen der Gesellschaftsverträge durchführen kann. Als zusätzliche Verschwiegenheitsgründe sind das „Wohl der Allgemeinheit“ und „berechtigte Ansprüche Einzelner“ aufzunehmen. 1. Bei den in der Beschlussvorlage genannten GmbHs werden die Anträge der ÖDP mit den oben genannten Ergänzungen umgesetzt. 2. Die städtischen GmbHs haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob im konkreten Fall eine Verschwiegenheitspflicht besteht.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,endgültige Entscheidung durch die Vollversammlung )