HINWEIS:

Auf Mobilgeräten (Android/IOS) können aus Sicherheitsgründen keine externen Dateien geladen werden, daher funktionieren die Links zu den Dokumenten nicht! Bitte öffnen Sie diese direkt aus einem Dateibrowser.

Außerdem können auf Grund dessen auch keine Style-Anweisungen und Icons geladen werden, somit ist die Darstellung unvollständig.

RIS Internet "TOP Download"

(Download erfolgte am 24.07.2024 10:07:52)
- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 17. Oktober 2006, 09:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 7.

7.
Eisenbahnüberführung Lindwurmstraße zwischen Poccistraße und Implerstraße, Bahnstrecke 5510 München - Rosenheim im 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt und im 6. Stadtbezirk Sendling Neubau der Eisenbahnüberführung und der darunterliegenden Straße mit Verbesserung der Geh- und Radwege Projektkosten (Kostenobergrenze): 11,975 Mio. € Anteil LHM: 8,465 Mio. € (darin enthalten: 60 %-Anteil an den Folgekosten der Stadtwerke München GmbH = 210.000 €) 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Genehmigung zum Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung 3. Genehmigung zur Beantragung des Planfeststellungsverfahrens 4. Vorziehen von Teilen der Ausführungsplanung

02-08 / V 08817 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Deutsche Bahn muss das Überführungsbauwerk über die Lindwurmstraße aus bautechnischen Gründen neu errichten. In diesem Zuge muss auch die Straße angepasst werden. Dazu wird die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung vorgelegt. Inhalt Durch den Neubau der Eisenbahnüberführung muss einerseits die darunter liegende Straße neu gebaut werden. Andererseits kann die Stadt dabei auch eigene Interessen verwirklichen: Ausreichende Breiten für Fußgänger und Radfahrer sowie eine unbeschränkte Durchfahrtshöhe. Die Verbesserung der Gehbahnen und Radwege ist beitragsfähig nach Straßenausbaubeitragssatzung. Die derzeitige Planungsschärfe erlaubt, sofort die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu erarbeiten. Die städtischen Planungen werden mit dem Überführungsbauwerk beim Eisenbahnbundesamt planfestgestellt. Entscheidungsvorschlag Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt. Das Baureferat wird beauftragt, - die Entwurfs- und Genehmigungsplanung durchzuführen und - bei Vorliegen genügend genauer Erkenntnisse aus der Planfeststellung - die Projektgenehmigung herbeizuführen. - die Kreuzungsvereinbarung vorzubereiten und abzuschließen. - die Planfeststellungsunterlagen vorzubereiten und an die Bahn – zur Einreichung beim Eisenbahnbundesamt – weiterzugeben. Gesucht werden kann auch nach: - Bahnstrecke München – Rosenheim - Eisenbahnkreuzungsgesetz - Kapellenweg

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )