TOP mit Vorgang 14-20 / T 011218 (Sitzung)
Betreff
Aufstellen eines Schildes 250 Einfahrt verboten für alle Kraftfahrzeuge an der Aribonenstraße Ecke Innsbrucker Ring und der Ottobrunnerstraße. Zufahrt in den Mittleren Ring von der Aribonenstraße aus nur von links. Bürgeranliegen vom 30.10.2017
Informationen
Erfasst am:
30.11.2017
Wahlperiode:
2014-2020
Initiative:
Bürger*innen
Bezirksausschuss:
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Bürger*innen
Ergebnisse
Beschluss:
Erledigt
Beschluss:
Vertagt
Historie
Es liegen keine Historien-Daten vor!