Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Landeshauptstadt München legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://risi.muenchen.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internetauftritt ist mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Es gibt auf der Seite „Aktuelle BV-Empfehlungen“ eine Legende, die zu einer für Screenreader ausgeblendeten Karte gehört – da die Karte selbst ausgeblendet ist, ist die Legende dazu, die vorgelesen wird, irreführend.
- Besagte Karte weist nicht die geforderten Mindestkontrastwerte auf und sind somit gegebenenfalls für farbfehlsichtige Nutzende schwer oder gar nicht zu erkennen.
- Die Karte selbst ist nicht tastaturbedienbar.
- Die verlinkten Zahlen der Karte haben nicht die korrekte Rolle und auch keinen zugänglichen Namen, der auf den Stadtteil Rückschlüsse zuließe.
- Es gibt Radiobuttons, die keine eigene sichtbare Beschriftung haben, sondern nur mit einem Link verknüpft sind.
- Das Vorschaufenster für PDF-Dokumente enthält ein Eingabefeld, mit dem man numerisch den Zoomfaktor einstellen kann – dieser wird nicht in der Reihenfolge angesprungen, die durch die visuelle Platzierung vorgegeben ist.
- Die Elemente zur Steuerung der Seitenanordnung des PDF-Vorschaufensters sind zwar bedienbar – sie führen aber erst dann zu einer Änderung der Darstellung, wenn das PDF-Dokument in einem eigenen modalen Fenster angezeigt wird.
- Beim Zoom ab 200% wird das Navigationsmenü in ein Hamburgermenü umgewandelt – dieses Menü kann man über fortlaufenden Tab verlassen, ohne dass sich das Menü schließt – dadurch verdeckt es die Inhalte der nachfolgend angesprungenen Elemente ganz oder teilweise.
- Kehrt man aus dem modalen Dialog des PDF-Vorschaufensters zurück, wird der Fokus weder auf das Element zum erneuten Vergrößern des Vorschaufensters noch auf das nachfolgende Bedienelement gesetzt.
- Die Verlinkungen aller PDF-Dokumente sowie im Sitzungskalender die Links auf die Uhrzeiten haben alle die gleiche Benennung, so dass zwischen den einzelnen Daten der Sitzungen und den PDF’s zu diversen Themen nicht anhand der Bezeichnung unterscheiden werden kann.
- Es gibt Linktexte, die abgeschnitten bzw. deren sichtbare Beschriftung mit „…“ abgebrochen werden.
- Fehlermeldungen im Zusammenhang mit den Suchfeldern werden nicht mit dem Screenreader ausgegeben.
- Es gibt einige Elemente, die im Code und somit für Screenreader-Nutzer und -Nutzerinnen nicht die geeignete Rolle haben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.07.2024 erstellt und der Internetauftritt zuletzt am 12.07.2024 überprüft.
Die Internetseite wurde vom Kompetenzzentrum Digitale Teilhabe für Alle der Stiftung Pfennigparade geprüft.
Die Stiftung Pfennigparade prüft entsprechend der grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102. Anwendung finden die relevanten Prüfpunkte der EU-Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen nach harmonisiertem europäischen Standard der EN 301 549, Version 3.2.1. Tabelle A.1: Websites.
Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden beständig im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung vorgenommen.
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter risi.rit@muenchen.de an.
Ansprechpartnerin für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
Landeshauptstadt München
80313 München
Telefon: 115
Fax: (089) 233-26458
E-Mail: risi.rit@muenchen.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDIV zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html