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München

TOP mit Vorgang 14-20 / T 031962 (Sitzung)

Betreff

Planegger Straße (nördlicher Abschnitt) zwischen Einmündung Ebenböckstraße und der Einmündung Weinbergerstraße, Blumenauer Straße ab dem Knoten Weinbergerstraße in nordwestlicher Richtung bis zur Einmündung in die Planegger Straße: Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf durchgehend 30 km/h; verkehrsrechtliche Anordnung

Informationen

Erfasst am:
21.06.2019
Wahlperiode:
2014-2020
Initiative:
Kreisverwaltungsreferat
Bezirksausschuss:

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Anhörung

Ergebnisse

Historie

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