TOP mit Vorgang 14-20 / T 031962 (Sitzung)
Betreff
Planegger Straße (nördlicher Abschnitt) zwischen Einmündung Ebenböckstraße und der Einmündung Weinbergerstraße, Blumenauer Straße ab dem Knoten Weinbergerstraße in nordwestlicher Richtung bis zur Einmündung in die Planegger Straße: Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf durchgehend 30 km/h; verkehrsrechtliche Anordnung
Informationen
Erfasst am:
21.06.2019
Wahlperiode:
2014-2020
Initiative:
Kreisverwaltungsreferat
Bezirksausschuss:
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Anhörung
Ergebnisse
Historie
Es liegen keine Historien-Daten vor!