TOP mit Vorgang 14-20 / T 039206 (Sitzung)
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO: 1. Allacher Straße; Absolutes Halteverbot an Feuerwehrszufahrten 2. Glogauer Platz; Eingeschränktes Haltverbot und Grenzmarkierung 3. Leidinger Platz; Absolutes Haltverbot an der Grünanlage/ Spielplatzeingang 4. Zettlerstraße; Absolutes Haltverbot an der Ostseite 5. Dachauer Straße, Nordseite zw. Franz-Fihl- und Hugo-Troendle-Straße; Ausweisung eines Zweirichtungsradweges
Informationen
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Unterrichtung
Ergebnisse
Historie
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